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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kultur Konzepte Bremen

1. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kultur Konzepte Bremen und den Abonnentinnen und Abonnenten des „Bremer Kunstabos“ bzw. Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Tages- oder Mehrtagesfahrten (im Folgenden einheitlich „Kunde/Kundin“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Kultur Konzepte Bremen und Kunden/Kundinnen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt Kultur Konzepte Bremen nicht an, es sei denn, es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Mit der Anmeldung, die per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen kann, schließt der Kunde/die Kundin einen Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB verbindlich ab.

(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Kultur Konzepte Bremen zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und wird im Regelfall per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

(3) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Kultur Konzepte Bremen sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.

(2) Das Abonnementprogramm bzw. Fahrtenprogramm mit den Terminen und Anfangszeiten wird rechtzeitig per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und Leistungsumfang seitens Kultur Konzepte Bremen sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Kultur Konzepte Bremen setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.

(4) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kultur Konzepte Bremen.

(5) Kultur Konzepte Bremen behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

4. PREISE FÜR VERTRAGLICHE LEISTUNGEN UND ZAHLUNGSWEISE

(1) Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten ggf. die jeweils gültige Umsatzsteuer.

(2) Die angegebenen Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf eine bestimmte Teilnehmerzahl. Eintrittsgelder und von den Kultureinrichtungen ggf. erhobene Fremdführungsgebühren sind im Preis enthalten.

(3) Der Abonnementpreis bzw. Fahrtenpreis ist unmittelbar nach Eingang der Anmeldebestätigung per Banküberweisung zu entrichten.

5. VERTRAGSLAUFZEIT

Das Abonnement wird für jeweils ein Kalenderjahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht in schriftlicher Form (auch per E-Mail oder Fax) bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird.

6. NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN/DIE KUNDIN

(1) Vom Kunden/von der Kundin nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht erstattungsfähig. Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Leistungstermin besteht nicht. Die Leistung kann aber ersatzweise von einer durch den Kunden/die Kundin benannten Person in Anspruch genommen werden.

(2) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch des Kunden/der Kundin ist der Abonnementpreis ohne Abzug fällig.

7. RÜCKTRITT SEITENS KULTUR KONZEPTE BREMEN

Kultur Konzepte Bremen behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten:

(1)         – bei Nichterreichen der notwendigen Abonnenten- oder Teilnehmerzahl

               – bei Einwirkung höherer Gewalt bzw. extremen Wetterlagen

              – bei akuter Erkrankung oder sonstiger nicht selbst verschuldeter Verhinderung der Rundgangsleitung ohne Ersatzmöglichkeit

              – bei Schließung von Museen und ähnlichen Einrichtungen auf behördliche Anordnung

– bei von Dritten verfügten Zugangsbeschränkungen, die eine Mindestteilnehmerzahl nicht ermöglichen

In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.

(2)         – wenn der Kunde/die Kundin die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. 

              – wenn der Kunde/die Kundin sich vertragswidrig verhält bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der

Leistungserbringung grob fahrlässig missachtet.

– wenn der Kunde/die Kundin aufgrund einer eigenen Fehleinschätzung seiner/ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit den

Programmanforderungen nicht gewachsen ist.

In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Kultur Konzepte Bremen auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.

8. HAFTUNG

(1) Kultur Konzepte haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Kultur Konzepte haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.

(3) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er/Sie ist insbesondere dazu verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Kultur Konzepte Bremen anzuzeigen.

(4) Eine Haftung seitens Kultur Konzepte Bremen bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarten Leistungen.

Bei minderjährigen Teilnehmern/Teilnehmerinnen übernimmt grundsätzlich weder Kultur Konzepte Bremen noch die Rundgangsleitung die Aufsichtspflicht.

9. VERJÄHRUNG

(1) Ansprüche des Kunden/der Kundin gegenüber Kultur Konzepte Bremen verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

10. DATENSCHUTZ

(1) Der Kunde/die Kundin ist einverstanden, dass die von ihm/ihr zur Verfügung gestellten Daten von Kultur Konzepte Bremen für die Kundenbetreuung verwendet werden.

(2) Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben. Genauere Angaben zu Datenerfassung und -verarbeitung finden Sie unserer Datenschutzerklärung auf dieser Seite.

11. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Bremen.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

Gültig ab dem 1.1.2022